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Welches Kassenbuch wird vom Finanzamt anerkannt?


Zuletzt aktualisiert: 18.09.2024

Wenn Ihr im Verein eine Barkasse führt, muss das Kassenbuch den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, damit es vom Finanzamt anerkannt wird. Ihr könnt das Kassenbuch entweder elektronisch oder handschriftlich führen. Wichtig ist dabei, dass alle Einträge vollständig, korrekt und zeitnah erfasst werden. Nachträgliche Änderungen sind nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Besonders wichtig ist, dass Streichungen und nachträgliche Änderungen im Kassenbuch klar erkennbar sind. Zudem dürfen keine Leerzeilen im Kassenbuch vorhanden sein und das Kassenbuch muss in deutscher Sprache (oder in einer anderen lebenden Sprache) verfasst werden. Die kompletten Anforderungen an das Kassenbuch lest Ihr im Kapitel „Kassenbuch im Verein führen“.

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