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Wer bekommt das Protokoll der Mitgliederversammlung?


Zuletzt aktualisiert: 08.07.2024

Nach der Versammlung erhalten die Vereinsmitglieder in der Regel Zugang zum Protokoll. Die Satzung gibt vor, wie schnell dies geschehen muss. Alle teilnahmeberechtigten Mitglieder haben das Recht, das Protokoll einzusehen. Dies ist wichtig, da es sowohl als Beweismittel in Streitfällen dienen kann als auch abwesende Mitglieder über die besprochenen Versammlungsinhalte informiert.

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