Jedes Vereinsmitglied kann das Protokoll der Versammlung anfechten, wenn Fehler oder Unstimmigkeiten vorliegen. Die Anfechtung kann formlos erfolgen, solange die Satzung keine spezifischen Regelungen vorschreibt. Der Versammlungsleiter muss der Sache nachgehen. Es gibt keine festgelegte Frist für die Anfechtung, jedoch sollten etwaige Satzungsvorgaben beachtet werden, um Einspruchsfristen nicht zu verpassen.
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Wer darf das Protokoll der Mitgliederversammlung anfechten? Wie funktioniert die Anfechtung?
Zuletzt aktualisiert: 23.07.2024
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