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Wer haftet bei einer Vereinsveranstaltung?


Zuletzt aktualisiert: 25.06.2024

Für Veranstaltungen des Vereins haftet grundsätzlich der Verein als juristische Person. Es entsteht also keine persönliche Haftung der Mitglieder. Deshalb müssen auch Genehmigungsanträge, Versicherungspolicen usw. immer vom geschäftsführenden Vorstand unterzeichnet werden. Unterschreibt ein nicht dazu befugtes Mitglied, kann es unter Umständen zu einer privaten Haftung kommen.

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