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Wer ist für die Ganztagsbetreuung zuständig?


Zuletzt aktualisiert: 09.09.2024

Nach dem Ganztagsförderungsgesetz werden die Kosten durch den Bund und die Länder getragen. Zur Unterstützung der kommunalen Bildungsinfrastruktur stellt der Bund 3,5 Milliarden Euro an Finanzhilfen in zwei Investitionsprogrammen bereit. Die Länder haben derzeit noch keine konkreten Zahlen zur Finanzierung der Ganztagsbetreuung vorgelegt. Plant Ihr eine Kooperation, ist grundsätzlich der Kooperationspartner für die Finanzierung zuständig.

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