Grundsätzlich ist jeder Buchführungspflichtige zur Führung eines Kassenbuchs verpflichtet. Hierzu gehört auch Euer Verein. Wenn Ihr die Buchführung im Rahmen einer Einnahme-Überschuss-Rechnung erstellt, ist das Kassenbuch allerdings freiwillig. Allerdings ist es auch dann empfehlenswert, ein Kassenbuch für Euren Verein zu führen, da es hilft, den finanziellen Überblick zu behalten. Führt Ihr freiwillig ein Kassenbuch im Verein, muss dieses aber auch die gesetzlichen Bestimmungen erfüllen.
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Wer ist gesetzlich verpflichtet ein Kassenbuch zu führen?
Zuletzt aktualisiert: 18.09.2024
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