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Wer ist von der E-Rechnung befreit?


Zuletzt aktualisiert: 09.09.2024

Jeder Unternehmer, der Geschäfte mit anderen Unternehmern im Inland durchführt, ist zur E-Rechnung verpflichtet. Ausgenommen von dieser Pflicht sind

  • Umsätze, die nach den Nummern 8 bis 29 des 4 UStG steuerfrei sind.
  • Rechnungen, deren Gesamtbetrag 250,00 € nicht übersteigt ( 33 UStDV).
  • Rechnungen bei denen der Rechnungsersteller oder -empfänger im Ausland ansässig ist.
  • Rechnungen an Privatpersonen.

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