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Wer kann die Ehrenamtspauschale in Anspruch nehmen?


Zuletzt aktualisiert: 25.06.2024

Grundsätzlich jeder, der im Verein im ideellen (gemeinnützigen) Bereich oder in einem Zweckbetrieb tätig ist und die Tätigkeit nebenberuflich ausübt. Außerdem muss die Zahlung der Ehrenamtspauschale, ein Beschluss der Mitgliederversammlung oder eine entsprechende Satzungsregelung vorliegen.

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