Eine Mitgliederversammlung muss immer vom Vorstand einberufen werden. Wird eine außerordentliche Mitgliederversammlung gefordert und lehnt der Vorstand die Einberufung ab, können sich die Antragsteller vom Gericht ermächtigen lassen, die Mitgliederversammlung selbst einzuberufen. Wenn die Satzung nichts anderes vorschreibt, muss der Vorstand die Versammlung einberufen, wenn dies von mindestens 10 % der Mitglieder gefordert wird.
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Wer kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen?
Zuletzt aktualisiert: 25.06.2024
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