Da ein Protokoll nur vorgeschrieben ist, wenn Beschlüsse gefasst werden, die ins Vereinsregister eingetragen werden müssen, benötigt ein Protokoll über eine Versammlung ohne solche Beschlüsse theoretisch keine Unterschrift. Wir empfehlen aber, das Protokoll immer vom Versammlungsleiter und Protokollführer unterschreiben zu lassen. Ein Protokoll, das ans Registergicht geschickt wird, muss von Vorstandsmitgliedern unterschrieben werden. Es muss so unterschrieben werden, wie der Verein nach außen vertretungsberechtigt ist.
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Wer muss das Protokoll der Mitgliederversammlung unterschreiben?
Zuletzt aktualisiert: 25.06.2024
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