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Wer muss das Protokoll der Mitgliederversammlung unterschreiben?


Zuletzt aktualisiert: 23.07.2024

Das Protokoll wird gültig, sobald es von einer in der Satzung genannten Person wie dem Sitzungsleiter, einem Vorstandsmitglied oder dem Protokollführer unterschrieben wird. Gemäß § 416 ZPO wird es damit zu einer unveränderbaren Privaturkunde.

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