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Wer muss eine E-Rechnung ausstellen?


Zuletzt aktualisiert: 09.09.2024

Jeder Unternehmer, der Geschäfte mit anderen Unternehmern im Inland abwickelt, ist verpflichtet, E-Rechnungen auszustellen. Diese Regelung tritt ab dem 1.1.2025 in Kraft.

Für Vereine gilt diese Regelung ebenfalls, sofern sie im wirtschaftlichen Bereich tätig sind. Wenn Euer Verein nur im ideellen Bereich aktiv ist, besteht keine Verpflichtung zur Verarbeitung von E-Rechnungen.

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