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Wer vertritt den eingetragenen Verein?


Zuletzt aktualisiert: 25.06.2024

Euer eingetragener Verein wird vom geschäftsführenden Vorstand nach außen vertreten. Einem besonderen Vertreter nach § 30 BGB können per Satzung Vertretungsrechte – auch eingeschränkt – übertragen werden.

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