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Wie hoch dürfen Rücklagen bei einem gemeinnützigen Verein sein?


Zuletzt aktualisiert: 25.06.2024

Neben zweckgebundenen Rücklagen kann ein Verein eine jährliche freie Rücklage anlegen (§ 62 BGB). In diese Rücklage können überführt werden:

  • je 10 % der Bruttoeinnahmen aus dem ideellen Bereich, dem Überschuss aus dem Zweckbetrieb, dem Überschuss aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und
  • ein Drittel aus der Vermögensverwaltung.

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