Eine gesetzliche Regelung, wann eine Einladung vor der Versammlung beim Mitglied vorliegen muss, gibt es nicht. In der Satzung kann dies geregelt werden. Bei einer schriftlichen Einladung per Post beginnt die in der Satzung festgelegte Frist erst mit dem Zeitpunkt, zu dem die Einladung beim Mitglied im Briefkasten des Mitglieds normalerweise ankommen sollte. Rechner hierfür sicherheitshalber drei Tage ein. Die Satzung kann aber auch diese Frist anders regeln. Die Mitglieder sollten in jedem Fall genügend Zeit haben, sich ein Meinungsbild zu den einzelnen Tagesordnungspunkten machen.
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Wie lange vorher muss eine Mitgliederversammlung angekündigt werden?
Zuletzt aktualisiert: 25.06.2024
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