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Wie prüft das Finanzamt die Gemeinnützigkeit?


Zuletzt aktualisiert: 25.06.2024

Das Finanzamt prüft die Gemeinnützigkeit anhand von Unterlagen, die Ihr mit dem Antrag einreichen müsst. Normalerweise werden bei Neugründung folgende Unterlagen verlangt:

  • Satzung,
  • Gründungsversammlungsprotokoll (mit 7 Unterschriften),
  • Unterlagen zur Beitragsregelung,
  • Auszug aus dem Vereinsregister oder Kopie des Antrags auf Anmeldung zur Eintragung,
  • Bestätigung des Empfängers der Mittel des Vereins bei Auflösung, dass er gemeinnützig ist.

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