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Wie viel Geld kann man als Aufwandsentschädigung erhalten?


Zuletzt aktualisiert: 01.10.2024

An Aufwandsentschädigungen darf man insgesamt (also aus verschiedenen Quellen zusammengefasst) maximal 3.000 € pro Jahr erhalten (§ 3 Nr. 26 EstG – Einkommensteuergesetz).

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