Bevor Ihr eine Abberufung des Vorstands in Betracht zieht, solltet Ihr klar kommunizieren, welche Probleme es gibt. Sollte dennoch keine Lösung gefunden werden, könnt Ihr die Abberufung des Vereinsvorstands beantragen. Eure Mitgliederversammlung kann den Vorstand während der Amtszeit abberufen, wenn wichtige Gründe vorliegen, wie Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung gemäß § 27 BGB. Eine Abberufung ist möglich, selbst wenn noch keine Schäden entstanden sind, solange die Probleme nicht behoben wurden.
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Wie wird man einen Vorstand los?
Zuletzt aktualisiert: 09.09.2024
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