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Wo muss ich die Übungsleiterpauschale in der Steuererklärung angeben?
Zuletzt aktualisiert: 25.06.2024
Ist das Mitglied Arbeitnehmer, muss der Übungsleiterfreibetrag in der Anlage N (Zeile 27) eingetragen werden. Hier können aber nur 3.000 € eingetragen werden. Kommen noch weitere steuer- und sozialabgabenfreie Aufwandsentschädigungen dazu, muss der überschreitende Anteil in Zeile 21 eingetragen werden.
Bei einem Mitglied, das selbstständig tätig ist, gibt es die Übungsleiterpauschale in der Anlage S (Zeilen 46/47) an. Für weitere Einkünfte muss eine Einnahmeüberschussrechnung eingereicht werden.
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