Das kommt darauf an, ob das Mitglied selbstständig tätig ist oder angestellter Arbeitnehmer ist. Ist das Mitglied Arbeitnehmer, muss die Pauschale in der Anlage N (Zeile 27) eingetragen werden. Hier können aber nur 840,00 € eingetragen werden. Kommen noch weitere steuer- und sozialabgabenfreie Aufwandsentschädigungen dazu, muss der überschreitende Anteil in Zeile 21 eingetragen werden. Bei einem Mitglied, das selbstständig tätig ist, gibt es die Ehrenamtspauschale in der Anlage S (Zeilen 46/47) an. Für weitere Einkünfte muss eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung eingereicht werden.
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Wo trage ich die Ehrenamtspauschale in der Steuererklärung ein?
Zuletzt aktualisiert: 25.06.2024
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