Neuen Hauptverwalter bestimmen
Pro Verein kann nur eine Person zum Hauptverwalter ernannt werden. Die Übertragung dieser Rechte kann wie folgt vorgenommen werden:
- Geben Sie im Suchfeld „Hauptverwalter“ den Namen der Person ein, an welche die Rechte übertragen werden sollen.
- Klicken Sie auf das Mitglied im nun geöffneten Menü, auf welches die Rechte übertragen werden sollen.
- Im anschließenden Fenster müssen Sie erneut die Änderung durch die Eingabe „Ich bin mir sicher.“ Im entsprechenden Eingabefeld bestätigen (Screenshot siehe unten).
Dies funktioniert jedoch ausschließlich, wenn das Konto des Hauptverwalters nicht gleich dem Kaufkonto ist.
Unter Kaufkonto verstehen wir das buhl:Konto unter welchem die Lizenz der Anwendung erworben wurde.
Sollte das Konto des Hauptverwalters gleich dem Kaufkonto sein, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Bei Verwendung einer vereinsneutralen E-Mail-Adresse, ändern Sie die personenbezogenen Daten des „Mitglieds“ im Profil auf den neuen Hauptverwalter.
- Bei Verwendung einer personenbezogenen/individuellen E-Mail-Adresse erstellen Sie eine neue/weitere vereinsneutrale E-Mail-Adresse und lassen den Kaufvertrag von unserem Support-Team (E-Mail: info@meinverein.de) auf dieses neue buhl:Konto umziehen. So wird für künftige Hauptverwalterwechsel die Adresse gelöst und Sie können wie oben beschrieben vorgehen.
Der bisherige Hauptverwalter ist anschließend nur noch als Verwalter eingetragen und besitzt entsprechend nicht mehr alle Rechte.
Sollte es dazu kommen, dass Sie die E-Mail-Adresse des Hauptverwalters anpassen möchten, (heißt der Hauptverwalter wechselt nicht, sondern nur die E-Mail-Adresse ändert sich) müssen Sie folgende Schritte einhalten:
1. Ein anderer Hauptverwalter muss, wie oben beschrieben, kurzfristig angelegt/bestimmt werden.
2. Nachdem die Hauptverwalterrechte auf ein anderes Profil übertragen wurden, ist der Hauptverwalter nur noch Verwalter. Auch die Verwalterrechte müssen entzogen werden.
3. Anschließend gehen Sie vor, wie im Abschnitt „Verknüpfung von Mitgliedern aufheben“ beschrieben.
4. Sobald die Verknüpfung mit der neuen E-Mail-Adresse stattgefunden hat, kann der neue (temporäre) Hauptverwalter die Rechte wieder übertragen bzw. neu zuordnen.